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Nachdem Covid19 aus medizinischer Sicht "durch" ist, hier jetzt also wieder das Thema Impfen in ganzer Breite...
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Masern - Zwangsgeld für Ungeimpfte nicht rechtmäßig?

In einem Eilverfahren entschied der Verwaltungsgerichtshof München (Oberverwaltunggericht, somit 2. Instanz) am 21.09.2023, dass das mittlerweile immer wieder anstelle eines bloßen Bußgeldes verhängte Zwangsgeld die elterliche Entscheidungsfreiheit massiv einschränkt und damit im konkreten verhandelten Fall nicht rechtmäßig ist (AZ 20 CS 23.1432).

Obwohl sich in dem Beschluss wichtige und ermutigende Formulierungen finden ("Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen"), fußt die Ablehnung des Zwangsgelds im konkreten Fall bei genauem Hinsehen mehr auf prozeduraler Kritik: die betroffenen Behörden hätten ihr "Entschließungsermessen" nicht ausgeübt, sprich: das Zwangsgeld nicht entsprechend begründet (Danke an Jan Matthias Hesse für die (Er-)Klärung).

Es bleibt derzeit also offen, ob dieser Beschluss des VGH tatsächlich die Rechtswidrigkeit von Zwangsgeldern im Zusammenhang mit dem Masernimpfzwang bedeutet - dennoch enthält er in jedem Fall wichtige gedankliche Grundsätze in diesem Sinne.


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