By Dr. Steffen Rabe on Donnerstag, 31. August 2023
Category: Uncategorized

"STIKO-Empfehlungen als medizinischer Standard" - im Ernst? update 2023

Laut einem Grundsatzurteil des BGH sind die STIKO-Empfehlungen "medizinischer Standard" - eine Behauptung, die für die ärztliche Impfberatung erhebliche juristische Auswirkungen hat, die medizinisch jedoch so nicht haltbar ist:

denn vergleicht man die STIKO-Empfehlungen mit der anderer europäischer Impfkommissionen wird klar, dass erstere allenfalls ein,  auf keinen Fall aber der medizinische Standard beim Impfen sein können: nicht zwei europäische Impfempfehlungen sind deckungsgleich und selbst innerhalb Deutschlands liefert die Sächsische Impfkommission (SIKO) einen Gegenentwurf, dessen Impfmaximalismus ganz sicher unabhängig davon ist, dass  GSK seit vielen Jahren in Dresden Impfstoffe produziert...

Einige Schmankerl im détail:








Es wird mehr als deutlich, dass die STIKO-Empfehlung nur eine mögliche Interpretation von Wissen und Nicht-Wissen zum Thema Impfen ist und diese auf europäischer, ja sogar auf innerdeutscher Ebene keinesfalls einen allgemein akzeptierten Standard darstellen kann.

Quelle: https://vaccine-schedule.ecdc.europa.eu/ (und die dort verlinkten nationalen Impfempfehlungen)

Siehe dazu auch: https://www.impf-info.de/pdfs/STIKO_praeventiver_Imperativ_ZFA.pdf