... auch wenn der Blick auf die Meldezahlen in Deutschland dies nahelegt:
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Neben den massiven Einschränkungen zentraler Grundrechte ist vor allem auch der vorgegebene frühe Impfzeitpunkt der de facto Masern/Mumps/Röteln-Impfung einer der Hauptkritikpunkte am "Masernschutzgesetz" (MSG).
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Die Befürchtungen Vieler, das so genannte Masernschutzgesetz sei nur der Einstieg in ein (zumindest beim Impfen) totalitäreres Gesundheitssystem, erhalten mit einem Interview von Hans-Iko Huppertz, dem Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin eV, neue Nahrung (Medical Tribune 2020).
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Mit der endgültigen Verabschiedung des so genannten Masernschutzgesetzes (MSG) durch Bundestag und Bundesrat stellen viele Eltern sich (und dann auch den sie betreuenden Ärztinnen und Ärzten) die Frage, ob es nicht doch noch eine Möglichkeit gäbe, dem dekretierten Impfzwang zu entgehen... es gäbe doch "Impfunfähigkeitsbescheinigungen"... könnte man denn nicht ? ... die Oma hat doch Diabetes, zählt das nicht?... Und es gibt wohl mittlerweile sowohl Kolleginnen und Kollegen, die das Ausstellen solcher Atteste als lukratives Geschäftsfeld entdeckt zu haben scheinen (MDR 2020), als auch Nicht-Mediziner, die auf kostenpflichtigen Seminaren vermeintlich geheime Tipps verkaufen, wie man dem Impfzwang entgehen könne... Wie ist hier die Faktenlage?
Mit diesem deutlichen Rat wandte sich Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, der sich im Auftrag der "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs beschäftigt hat und hierzu ein letztendlich vernichtendes Gutachten verfasste (das Sie hier finden können) an Jens Spahn. Als Quintessenz seiner in diesem Rahmen sehr eingehenden Beschäftigung mit dem Gesetzenwurf und dessen Begründung riet dem Initiator des geplanten "Masernschutzgesetzes", den Schredder anzuwerfen und diesem den Entwurf anzuvertrauen.
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