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Den Bock zum Gärtner - Impfstoffhersteller definieren Impfstoffnebenwirkungen
Wie in dem auf dieser Seite erschienen Übersichtsartikel über die von der WHO systematisch erschwerte Erfassung und Dokumentation von Impfnebenwirkungen (UAW) (s. hier) schon erwähnt, werden mögliche, im Zusammenhang mit Impfungen auftretende Gesundheitsstörungen zunehmend definiert und dies durch Arbeitsgruppen, in denen die Impfstoffhersteller regelmäßig beteiligt sind.
"Impfen schützt!" - .... wovor eigentlich genau?
"Impfen schützt!" - so das plakative (und teilweise ja auch plakatierte) Mantra von STIKO, RKI, kinderärztlichen Berufsverbänden und natürlich auch der Impfstoffhersteller. Neuere Erkenntnisse lassen es zunehmend notwendig scheinen, genauer hinzuschauen, wovor denn die jeweils einzelnen Impfungen tatsächlich (oder vermeintlich) schützen... und wovor eben nicht.
Masern - brauchen wir einen besseren Impfstoff?
In der Diskussion um weltweit (nicht in Deutschland!) ansteigende Masernzahlen schienen lange Zeit drei Grundannahmen ehern in Stein gemeisselt: dass erstens die durchgemachte Masernerkrankung eine lebenslange Immunität hinterlässt, es zweitens immunologisch nur einen einzigen Typ Masernvirus gibt und daher die Masernimpfung weltweit gleich gut und - dies ist die dritte Annahme - lebenslang schützt.
Nachdem in der Welt außerhalb des Robert Koch-Instituts (RKI) die dritte Annahme längst als überholt erkannt wurde (s. hier), gerät jetzt auch die zweite Säule bedenklich in's Wanken....
Masern trotz Impfung - die unterschätzte Gefahr?
Dass eine durchgemachte Masernerkrankung eine lebenslange Immunität hinterlässt (und dies ohne die Notwendigkeit eines nochmaligen Kontaktes zu Masernviren), gehört zu den ehernen Säulen der Infektiologie (Cherry 1973, Panum 1939). Und auch über die Masernimpfung schreibt das Robert Koch-Institut: "Grundsätzlich wird von einer lebenslangen Immunität nach zweimaliger Impfung ausgegangen." (RKI 2014). Zumindest diese Überzeugung wird in den letzten Jahren jedoch zunehmend erschüttert.
Verfassungsrechtler zum Entwurf des "Masernschutzgesetzes": "in den Schredder"
Mit diesem deutlichen Rat wandte sich Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, der sich im Auftrag der "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs beschäftigt hat und hierzu ein letztendlich vernichtendes Gutachten verfasste (das Sie hier finden können) an Jens Spahn. Als Quintessenz seiner in diesem Rahmen sehr eingehenden Beschäftigung mit dem Gesetzenwurf und dessen Begründung riet dem Initiator des geplanten "Masernschutzgesetzes", den Schredder anzuwerfen und diesem den Entwurf anzuvertrauen.
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